Höhere Gewalt auf Reisen: Was gilt?
So erging es einer Familie aus der Nähe von Nürnberg. Offenbar hatte ihre Heimatgemeinde geschlampt.
Fast auf den Tag genau vier Jahre später beschäftigt der ins Wasser gefallene Pfingsturlaub den Bundesgerichtshof (BGH). Inzwischen ist klar, dass der Familie eine Behördenpanne zum Verhängnis wurde. Was sie nicht wussten: Weil die Gemeinde den Empfang aber nie quittiert hatte, waren die Pässe als gestohlen gemeldet worden, weswegen sie auf der weltweiten Fahndungsliste landeten.
Ein Routine-Vorgang: "Alle hoheitlichen Dokumente, deren Zustellung beim Bürgeramt sich unverhältnismäßig verzögert, werden umgehend gesperrt und in die Sachfahndung der Polizei aufgenommen", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Zahlen dazu hat er nicht. "Eine telefonische Nachfrage kann aus Sicherheitsgründen die schriftliche Zustellbestätigung über den Versand-Logistiker nicht ersetzen". Rund 3.000 Euro forderte die Familie deswegen von dem Reiseveranstalter. Ein stolzer Preis für das Missgeschick, auf das sie nicht den geringsten Einfluss hatten, finden die Urlauber - und klagen. Oder eben die Bundesdruckerei, je nachdem, wo am Ende der Fehler lag.
Reiseveranstalter müssen nicht dafür gerade stehen, wenn die Pässe ihrer Kunden von den Behörden irrtümlich als "abhanden gekommen" gemeldet wurden. Ihn trifft an der Passpanne zwar auch keine Schuld.
Um den vollen Reisepreis von mehr als 4.000 Euro zurückzubekommen, hatte die Familie den Reiseveranstalter verklagt. Entsprechendes gelte auch für die andere Vertragspartei, erklärte der Senat: Höhere Gewalt liege ebenso wenig vor, wenn das Ereignis der Sphäre des Reisenden zuzurechnen ist.
Wie aber verhält es sich mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen Reisepass? Eine kostenlose Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt ist nicht möglich - unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeigneten Papiere kann oder nicht. Der BGH entschied die Frage am Dienstag zum Nachteil der Urlauber: Für seine Ausweispapiere ist jeder selbst verantwortlich. Schon vor dem Urteil hat ihr Anwalt Thomas Pompe angekündigt: Klappt es vor dem BGH nicht, wollen die Urlauber weiterkämpfen - und als nächstes die Gemeinde in Anspruch nehmen.
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