Justiz: EU-Parlament fordert Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn
Das Europaparlament hat angesichts des Demokratieabbaus in Ungarn ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in dem EU-Land gefordert. Hinzu kämen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und "besorgniserregende mutmaßliche Fälle von Korruption", kritisierte die EU-Volksvertretung.
Zum Abschluss einer vorherigen Plenardebatte zu dem Thema wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass die aktuelle Lage der Grundrechte in Ungarn die Auslösung des Verfahrens rechtfertige, mit dem festgestellt werden soll, ob eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat" besteht. Dies sei umso wichtiger, als es auch in anderen EU-Staaten "beunruhigende Anzeichen für eine ähnliche Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips" gebe.
Die Resolution ist eher von symbolischem Wert, aber damit macht das EU-Parlament doch Druck auf Orban.
Das angestrebte Prüfverfahren führt in letzter Konsequenz dazu, dass Ungarn gemäß Artikel 7 des EU-Vertrages sein Stimmrecht entzogen wird.
Damit hat auch ein Gutteil der Mitglieder der konservativen EVP, zu der auch die Abgeordneten der ungarischen Regierungspartei FIDESZ gehören, der von den Sozialdemokraten (SPE), Liberalen (ALDE), Grünen und Linken eingebrachten Resolution zugestimmt.
Große Teile wollten aber die Entscheidung der Prüfung durch die Kommission abwarten, bevor das EU-Parlament ein eigenes Verfahren einleitet.
Der nächste Schritt wird in Artikel 7 (2) beschrieben: "Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Europäische Rat einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betroffenen Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme aufgefordert hat". Dabei dürfte zumindest das nationalkonservativ regierte Polen, das ebenfalls mit der EU-Kommission in Sachen Rechtsstaatlichkeit im Clinch liegt, nicht gegen Ungarn votieren.
Zuletzt hatten Ende April die Regierungschefs der Europäischen Volkspartei (EVP) bei der Vorbereitung des Brexit-Sondergipfels auch über Ungarn diskutiert. Dabei hatten sie ein Einlenken Orbans verkündet, das dieser postwendend zurückwies. Die EU-Kommission habe sich damit auf "technische Aspekte" fokussiert und die Auswirkung bestimmter Entwicklungen auf die Rechtsstaatlichkeit ignoriert. "Er schürt Nationalismus und spielt mit seiner 'Stoppt Brüssel'-Kampagne das gleiche Spiel, das in Großbritannien zum Brexit geführt hat". Darin soll die Forderung nach Aktivierung des Artikels sieben, Absatz eins begründet werden. Ebenso wie Weidenholzer lobte Lunacek den Mut der EVP-Abgeordneten, die mitstimmten, die aber im Lauf des Verfahrens noch beweisen müssten, ob sie ihr Parteimitglied Orban endlich in die Schranken weisen.
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