Puma und Adidas streiten vor Gericht über Sportschuh
Puma oder Adidas? Was für viele Sportler in einer Grundsatzdebatte endet, mündete am Montag vor Gericht in ein Urteil.
Sportschuh vor Gericht: der "Stan Smith Boost" an diesem Montag im Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. Puma hat das Design der Schuhsohle für sich beansprucht.
Der Sportartikelhersteller Puma ist mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Adidas den Verkauf eines Sportschuhs zu verbieten.
Man habe auf die Form und das Aussehen der Sohle zwei Geschmacksmuster angemeldet, hieß es im Unterlassungsantrag von Puma.
"Stan Smith Boost" gehört zu einer Reihe von Retro-Modellen aus den Siebzigerjahren, die Adidas erfolgreich wiederbelebt hat."Stan Smith" ist ein Bestseller, in Amerika stieg er auf zum bestverkauften Schuhmodell - und verdrängte sogar Nikes Basketballschuh "Jordan XII" auf Platz zwei. Das hat das Landesgericht in Braunschweig entschieden.
Beide Unternehmen sind im fränkischen Herzogenaurach ansässig, gegründet wurden sie von zwei Brüdern, Rudolf und Adi Dassler, die über der gemeinsamen Leidenschaft für Sportschuhe zu erbitterten Gegnern wurden.
Die Sohle war der Grund, dass Puma gerichtlich gegen den Schuh vorging. Es ging um einen Streit über das sogenannte Geschmacksmuster des Kult-Turnschuhs "Stan Smith Boost".
Anders als bei Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. Er wurde nach dem US-Tennis-Spieler Stanley Roger Smith (70) benannt, der 1972 das Rasenturnier Wimbledon in London gewann.
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