Aktionstag gegen Hasspostings: Wohnung in Bremen durchsucht
Solche Hasskriminalität im Netz vergiftet das gesellschaftliche Klima und kann zur Radikalisierung von Einzelnen oder auch Gruppen führen. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und nicht alle Äußerungen sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt", teilt ein Sprecher mit. Denn Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Beispielsweise kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zeitgleich zu der Wohnungsdurchsuchung in Bremen wurden in 13 weiteren Bundesländern Durchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 36 Personen durchgeführt. Die verfolgten Taten sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) überwiegend politisch rechts motiviert. Anlass ist der bundesweite Aktionstag gegen Hasspostings. Die Polizei ging aber auch gegen einen Hassposter aus der sogenannten Reichsbürgerszene und zwei Beschuldigte aus der linken Szene vor.
Das nach wie vor hohe Aufkommen von strafbaren Hasspostings zeige den Handlungsbedarf, erklärte BKA-Präsident Holger Münch.
Laut BKA sind im Internet Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet. "Unterstützen Sie die Bekämpfung von strafbaren Hasspostings, indem Sie Strafanzeige erstatten oder die Internetunternehmen, Meldestellen, Verbände und Vereine über anstößige Internetinhalte informieren".
Ziel der länderübergreifenden Aktion ist es, Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Hass, Hetze und verbaler Gewalt im Internet und insbesondere in den Sozialen Netzwerken zu sensibilisieren.
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Das hohe Aufkommen strafbarer Hasspostings im Netz zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, erklärte BKA-Chef Holger Münch. Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigte sich besorgt über zunehmend offen propagierten Hass im Netz.