Puma unterliegt vor Gericht Konkurrent Adidas
Der Sportartikelhersteller adidas darf weiter einen von seinem Konkurrenten PUMA wegen Ähnlichkeit bemängelten Sportschuh verkaufen.
Vor dem Landgericht Braunschweig ging es nun um das Design eines Schuhmodells - konkret um die Sohle des Adidas-Modells "Stan Smith Boost", deren Design Puma für sich beansprucht. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Braunschweig zog Puma am Montag seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, wie das Gericht mitteilte. Der Schuh war schon lange ein Klassiker im Sortiment von Adidas.
Im Unterlassungsantrag von Puma hatte es geheißen, man habe auf Form und Aussehen der Sohle zwei sogenannte Geschmacksmuster angemeldet.
Das Gericht sah allerdings nach der vorläufigen Beratung zu viele optische Unterschiede zwischen den geschützten Mustern und der Sohle des Adidas-Schuhs. Weil das bei den Kunden sehr gut ankommt, geht es um Milliardensummen auf dem Sportschuh-Markt.
"Stan Smith" ist ein Bestseller, in den USA stieg er auf zum bestverkauften Schuhmodell - und verdrängte sogar Nikes Basketballschuh "Jordan XII" auf Platz zwei.
Puma gegen Adidas: Es ist eine der größten Rivalitäten auf dem Markt für Sportartikel! .
Das Geschmacksmuster schützt das Design eines Produktes. Seit den 1920er Jahren hatten die Brüder Rudolf und Adolf "Adi" Dassler im bayerischen Herzogenaurach Schuhe gefertigt. Er wurde nach dem US-Tennis-Spieler Stanley Roger Smith (70) benannt, der 1972 das Rasenturnier Wimbledon in London gewann.
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