Zweieinhalb Jahre für "Schwesta Ewa"
Das Landgericht Frankfurt hat die als "Schwesta Ewa" bekannte Rapperin aus Frankfurt zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert.
Das berichtet die "Bild"-Zeitung".
Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sahen sie dagegen nicht als erwiesen an.
Verurteilt wurde die Angeklagte wegen 18 Fällen von Steuerhinterziehung, zwei Fällen von Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und 35 Fällen von Körperverletzung. Vier Zeuginnen hatten vor Gericht dagegen bestritten, gezwungen worden zu sein.
Nach dem Plädoyer ihrer Verteidiger am Dienstag soll die Musikerin gesagt haben: "Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben".
Bis zur heutigen Urteilsverkündung war Schwesta Ewa über acht Monate in Untersuchungshaft.
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