Abgelehnte Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung
Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. Wie das Arbeitsgericht Berlin mitteilte, schlossen beide Parteien den Rechtsstreit mit einem Vergleich. Das Land Berlin muss ihr nun zwei Monatsgehälter zahlen. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.
Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben.
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet es allen Lehrern in staatlichen Schulen sowie Polizisten und Justizbeamten, religiöse und weltanschauliche Symbole öffentlich sichtbar zu tragen. In den Einstellungsgesprächen wurden sie jedoch darauf hingewiesen, dass sie dort kein Kopftuch tragen dürften. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden.
Die damalige Klägerin, eine kopftuchtragende Muslima, hatte im Jahr 2008 ihr zweites Staatsexamen abgelegt, was sie dazu berechtigte, in der Unterstufe zu unterrichten.
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