Prozess gegen U-Bahntreter in Berlin startet neu
Der Mann soll Ende Oktober eine damals 26-Jährige die Treppe des Neuköllner Bahnhofs hinunter getreten haben. Grund war ein Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin. Die Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie sei als Zeugin für den 29. Juni geladen, hieß es.
Bewegung kam in den Fall, als die Polizei nach wochenlangen erfolglosen Ermittlungen Bilder aus Videokameras veröffentlichte.
Allerdings habe er keine konkreten Erinnerungen an die Tat und sei erst durch die Veröffentlichung der Videoaufnahmen darauf aufmerksam geworden, hieß es weiter in der von einem seiner Verteidiger verlesenen Erklärung. Ein psychiatrischer Gutachter wird im Prozess seine Schuldfähigkeit zu klären haben. Möglicherweise stand er bei der Tat unter Drogen oder Alkohol.
Dem Verdächtigen, der in Untersuchungshaft sitzt, wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Möglich wäre eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. S. ist in zwei anderen Fällen wegen exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Er soll sich zwei Wochen zuvor auf der Straße nacheinander vor drei Frauen entblößt und masturbiert haben.
Der Angeklagte ist nach Angaben von Ermittlern in Deutschland nicht vorbestraft.
Ein Urteil finden soll nun die 21. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Ihre Beteiligung an Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Rechtssprechung stärken. Zudem können sie auch selbst Angeklagte, Sachverständige und Zeugen befragen.
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