Milliardenstrafe gegen Intel muss neu geprüft werden
Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, dass Intel tatsächlich den Wettbewerber AMD vom Markt der x86-Prozessoren habe verdrängen wollen, entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Doch nun muss der Prozess gegen den amerikanischen Chiphersteller Intel neu aufgerollt werden.
Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen. Für ein derart Marktbeherrschendes Unternehmen seien Ausschließlichkeitsrabatte ohnehin von vornherein wettbewerbswidrig.
Die Wettbewerbsstrafe gegen Intel war lange Zeit die höchste, die die EU-Kommission je gegen ein Einzelunternehmen verhängt hatte.
Die EU-Kommission hatte den Chip-Riesen wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. EuGH-Gutachter Nils Wahl sah aber bereits im vergangenen Oktober in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte.
Intels Einwände, die Kommission habe nicht das Recht gehabt, die Strafe zu verhängen und mit Verfahrensfehlern die Möglichkeiten des Konzerns zur Verteidigung geschmälert, wurden hingegen abgeschmettert. In diesem Zusammenhang soll auch Intel seine Argumente noch einmal Vortragen dürfen. Es schloss sich der Ansicht der Kommission an, "wonach Treuerabatte, die ein Unternehmen in marktbeherrschender Stellung gewähre, bereits ihrer Art nach geeignet seien, den Wettbewerb zu beschränken". Daher hielt das EU-Gericht die Prüfung aller Umstände und Tests von Wettbewerbern für unnötig.
Es war vor sieben Jahren die höchste Kartellstrafe, die von der EU bis dahin ausgesprochen wurde.
Der Europäische Gerichtshof wird Intel noch einmal gestatten Argumente gegen das Kartellverfahren und die dazugehörige Strafe von 1,06 Milliarden Euro vorzutragen. In einem zweiten Durchlauf soll es dies nun nachholen. Es geht also nur darum, die Analyse der Kommission noch einmal auf den Prüfstand zu stellen - worauf das EU-Gericht verzichtet hatte. Im Juni brummte die Kommission dem Internetkonzern Google die nunmehr neue Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro auf.
Related:
-
-
-
-
Alaba fällt mit Sprunggelenks-Verletzung "vorerst" aus
Der Abwehrspieler hatte sich in einem Zweikampf verletzt und musste nach 38 Minuten ausgewechselt werden. Die WM 2018 in Russland wird unabhängig von der Alaba-Verletzung wohl ohne Österreich stattfinden.VW legt Ducati-Verkauf auf Eis
VW könnte das Geld aus dem Verkauf der Motorradschmiede gut für die Bewältigung der Folgen des Abgas-Skandals gebrauchen. Volkswagen wird seine Motorrad-Marke Ducati laut Insider-Informationen nicht verkaufen.Netztreffer: Mitleid mit dem Gegner - Elfmeter absichtlich verschossen
Für Bissingens Alexander Götz war Wohlfarths Fehlschuss außergewöhnlich: "Ich glaube, das hätte nicht jede Mannschaft gemacht". Am Ende siegte Ravensburg in der Partie der Oberliga Baden-Württemberg dennoch 2:0.