EU bringt Irland wegen Steuererleichterung für Apple vor Gericht
Stattdessen drohen Dublin nun selbst Geldbußen, sollte das Gericht im Sinne der Kommission entscheiden.
Die EU-Kommission hatte am 30. August 2016 festgestellt, dass Apple in Irland gewährte Steuervorteile als unrechtmäßige staatliche Beihilfen einzustufen sind. Gegen Irland hat die EU-Kommission nun ein Verfahren angestrengt. Damit werden die nach der Rechtsauffassung der Kommission unzulässigen Steuervergünstigungen für Apple fortgesetzt. Wettbewerbskommissarin Vestager hat sich auch Fiat vorgeknöpft; weitere europäische Konzerne dürften folgen. Ähnlich argumentiert die EU-Kommission auch in einem diese Woche gefassten Beschluss zu Steuerbeihilfen für Amazon in Luxemburg. Bis zum Abschluss der EU-Gerichtsverfahren in dem Fall, könne Dublin das Geld aber vorerst auf einem Treuhandkonto deponieren. Derartige gezielte Vorteile bei der Berechnung der fälligen Abgaben sind nach den Beihilfevorschriften der EU strikt untersagt, weil sie den Wettbewerb verzerren.
Apple wollte auf die Entscheidung vom Mittwoch nicht reagieren. Das Europageschäft des US-Konzerns hat in Luxemburg seinen Sitz. "Aber die Mitgliedsstaaten müssen ausreichende Fortschritte machen, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen". Amazon habe über einen Zeitraum von acht Jahren nur ein Viertel der Steuern gezahlt, die lokale Unternehmen entrichten. Warum das Land zögert, das Geld einzutreiben - und warum die EU-Kommission die Insel jetzt zu Recht verklagt. Vestagers Rechnung belief sich auf rund 250 Millionen Euro. Sie begründete das damit, dass Apple wesentlich weniger Steuern bezahlen musste als andere Unternehmen.
Trotz der Steuerskandale der vergangenen Jahre konnten sich die Mitgliedstaaten bislang aber nicht auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmensbesteuerung einigen.
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