EU verhängt Milliarden-Strafe gegen Qualcomm
Erst als das Ende der Abmachung nahte, hat Apple im September 2016 begonnen, einen Teil seines Bedarfs beim Qualcomm-Konkurrenten Intel zu decken.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager ist sich sicher, dass sich Qualcomm die Gunst von Apple mit unsauberen Mittel erschlichen hat.
Brüssel (Reuters) - Die EU-Wettbewerbsbehörde geht gegen den US-Chipbauer Qualcomm wegen Marktmissbrauchs mit einer Milliarden-Strafe vor.
Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen durch seine rechtswidrigen Praktiken vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern. Die EU-Kommission hat dem geplanten Geschäft zwar jüngst unter Auflagen zugestimmt. Die Kommunikationschips sorgen für die Verbindung von Smartphones und Tablets mit Mobilfunknetzen und sind damit unverzichtbar. Apple wiederum ist durch den Erfolg des iPhone und iPad einer der wichtigsten Abnehmer für LTE-Basisband-Chipsätze. Damit habe kein Konkurrent, wie gut seine Produkte auch gewesen seien, Qualcomm auf diesem Markt herausfordern können.
Ehrlich gesagt, mich wundert in dem Schmierentheater um iPhones und LTE-Modem-Chips schon lange nichts mehr. "Bei diesen Zahlungen handelte es sich nicht einfach um Preisnachlässe - sie wurden unter der Bedingung geleistet, dass Apple in sämtlichen Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet". 2013 sei die Vereinbarung auf bis Ende 2016 verlängert worden. Qualcomm soll sich also Vorteile und der Konkurrenz Nachteile verschafft haben. Als Grund nannte die Kommission, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung im Sektor der LTE-Basisband-Chipsätze missbraucht habe. Apple habe aber wegen der von Qualcomm gestellten Ausschließlichkeitsbedingung einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufgeschoben. Die EU hatte eine Untersuchung des Verhaltens von Qualcomm im Jahr 2015 eingeleitet.
Dieses Vorgehen stellt laut EU-Kommission inen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar. Qualcomm hatte gegenüber der Kommission erklärt, dass Ausschließlichkeitszahlungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen gehabt haben könnten. Die an Ausschließlichkeit gebundenen Zahlungen von Qualcomm seien schließlich bei der Entscheidung, nicht bei Intel zu kaufen, ausschlaggebend gewesen. Das Problem einer solchen Regelung besteht nicht darin, dass der Kunde einen kurzfristigen Preisnachlass erhält, sondern in der Ausschließlichkeitsbedingung, die Konkurrenten die Möglichkeit zum Wettbewerb vorenthält.
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