Höhere Bußgelder für Raser und Drängler gefordert
Höhere Bußgelder und mehr Fahrverbote für gefährliche Verkehrsdelikte sollen nach Expertenforderung Deutschlands Straßen sicherer machen. Zudem sollen künftig schneller Fahrverbote verhängt werden.
Jedes Jahr kommen Deutschlands Verkehrsexperten in Goslar zusammen und beraten über Probleme des Verkehrsrechts.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist eine jährlich stattfindende Konferenz von Juristen und anderen Experten für das Straßenverkehrsrecht. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, gingen die Meinungen beim Thema Bußgeld jedoch auseinander". Die Erhöhung der Bußgelder müsse "einhergehen mit einer nachdrücklicheren und effektiveren Verkehrsüberwachung". Doch auch aggressivem Verhalten im Straßenverkehr, wie Drängeln, soll mit höheren Strafen Einhalt geboten werden. "Und Rasen ist der Killer Nummer eins im Straßenverkehr".
Gleichzeitig hoffen die Befürworter auf eine abschreckende Wirkung.
Während man beispielsweise in Italien 170 Euro zahlen muss, wenn man 20 km/h zu schnell fährt, kommt man in Deutschland dabei mit 35 Euro davon.
Doch Indizien aus den Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes und eine Schweizer Studie zeigen nur mäßige Effekte, wenn Sanktionen verschärft werden.
Außerdem wird eine Erhöhung der Bußgelder nach dem Gießkannen-Prinzip abgelehnt!
Die Geschichte des Verkehrsgerichtstages beginnt 1963. Ausrichter ist der Trägerverein "Deutscher Verkehrsgerichtstag - Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.V." mit Sitz in Hamburg. Ihre Empfehlungen fließen immer wieder in Gesetze ein.
Ein Blitzer, der von den Kommunen eher aufgestellt wird, um die Haushaltskasse aufzufüllen, anstatt sicherheitsrelevante Gründe zu haben, ist dagegen kontraproduktiv für die Verkehrserziehung.
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) will das Fotografieren und Filmen von Verkehrstoten bestrafen lassen. Die Polizei soll ermächtigt werden, Smartphones zu beschlagnahmen, schon wenn der Besitzer sich in Position bringt.
Die Ministerin ist sich sicher, dass solche Maßnahmen wirken: "Glauben Sie mir, die Beschlagnahme eines Handys schmerzt die Täter ganz besonders". Eine Strafmilderung oder das "Absehen von Strafe" sollte nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nach Parkremplern nachträglich meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr.
Ferner riet der Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber zu einer Prüfung, ob der Strafrechts-Paragraf über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in einigen Punkten präzisiert werden könnte, um eine "bessere Verständlichkeit" zu erreichen und Rechtsunsicherheiten für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Ein zusätzliche Entziehung der Fahrerlaubnis solle es aber nur noch geben, wenn Personen- oder Sachschaden ab 10 000 Euro entstanden ist.
→ Cannabis am Steuer: Eigentlich sind Drogen am Steuer verboten, außer sie sind vom Arzt verordnet und werden bestimmungsgemäß eingenommen. Gelegentlicher Cannabis-Konsum soll nicht mehr dazu führen, dass die Fahrerlaubnis automatisch entzogen wird.
Generell aber scheinen die Haftungsfragen geklärt zu sein: Verbraucherschützer hatten argumentiert, künftig könnte es an einem Unfallopfer hängen bleiben, zu klären, wer bei einem Unfall mit einem automatisierten Fahrzeug haftet: Fahrer, Halter oder Hersteller? Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass Fahrerin oder Fahrer das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte nutzen dürfen, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat.
→ überhöhte Gebühren für Auslandsverstöße: Sollen deutsche Autofahrer nach kleineren Verkehrsverstößen im Ausland weiterhin an private Inkassobüros zahlen?
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