Gericht will Entscheidung am 27. Februar bekanntgeben
Sie legte Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, um schnell eine höchstrichterliche Entscheidung zu bekommen.
Dürfen Städte künftig Fahrverbote für Dieselautos aussprechen? Die EU führt jährlich rund 400.000 vorzeitige Todesfälle auf die Schadstoffe zurück, die maßgeblich von Dieselfahrzeugen stammen. An diesem Donnerstag steht in Leipzig die Verhandlung an - möglicherweise wird im Anschluss direkt eine Entscheidung verkündet und damit ein langer, politischer Eiertanz um das Thema Fahrverbote beenden.
Angestoßen hat das Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihren Klagen gegen mehr als 20 Städte.
"Das Recht auf saubere Atemluft" - darauf hat die Umwelthilfe geklagt, wobei es besonders um die Belastung mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid geht.
Der Verkehrsbereich trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur NOx-Belastung bei. Das könnte passieren, falls sich das Bundesverwaltungsgericht außerstande sieht, eine Entscheidung zu treffen und sich zuerst den Rat des Europäischen Gerichtshofs einholen will.
Die Politik will Fahrverbote unbedingt vermeiden. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten diese verlangt und halten sie auch ohne zusätzliche Bundesregelungen im Straßenrecht für umsetzbar. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Anwälte der Länder argumentieren aber, ohne eine nur bundesweit mögliche Regel für ein entsprechendes Verbotsschild wäre die Verbannung von älteren Selbstzündern aus den Städten nicht möglich. Damit wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig. Einen Automatismus gibt es nicht. Dann müsste Stuttgart einen neuen Luftreinhalteplan ausstellen und Schilder für Fahrverbote beschaffen.
Eine zweite Möglichkeit ist, dass das Bundesverwaltungsgericht den Sprungrevisionen stattgibt - damit wären die Urteile der Verwaltungsgerichte aufgehoben. Immer noch aber werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten überschritten - am stärksten in München, Stuttgart und Köln.
Wenn die Richter des Bundesverwaltungsgerichts heute diese Revision zurückweisen, bliebe es dabei, dass die städtischen Behörden die Luftreinhaltepläne nachbessern, also einen Bann für bestimmte Pkw erlassen müssen. Die Entscheidung der Richter gilt aber als Grundsatzurteil.
Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit großer Spannung erwartet. Zum Beispiel könnten Läden in Innenstädten bei einem Diesel-Fahrverbot nicht beliefert werden oder Handwerker nicht mehr zu Kunden kommen. Allerdings wären Ausnahmeregelungen möglich. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Dass Gerichte nun darüber entscheiden müssen, wie die Luft in deutschen Städten sauberer wird, ist dem jahrelangen Nichts-Tun der Großen Koalition geschuldet". Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bislang jedoch kategorisch ab. Mit einer bundesweiten "blauen Plakette" könnte ein Flickenteppich vieler unterschiedlicher Regeln verhindert werden.
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