Familienzusammenführung: Neue Regelung der Bundesregierung beschlossen - Seehofer setzt sich durch
Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Die Regierung strebt an, dass die Regelung noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen wird.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit 2016 ausgesetzten Familiennachzug von Anfang August an wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen.
Über kaum einen Punkt war in den Sondierungen und den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD so erbittert gestritten wie über die Familienzusammenführung.
Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Es geht um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder.
Sollte das Kontingent in den ersten fünf Monaten nicht ausgeschöpft werden, kann es auf den Folgemonat übertragen werden. Das sind Menschen, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Ebenso kommt sie nicht in Betracht, wenn die Ausreise des Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder der Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Ausgeschlossen sind auch Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen. Allerdings sollen auch Ausnahmen möglich sein, wenn sich Betroffene glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren.
Diese vom Justizministerium durchgesetzte Ausnahmeregelung stößt bei Unionspolitikern allerdings auf Kritik. Das Ressort verweist auf den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz. Die 1000 Personen sollen dann anhand dieser Informationen vom Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Visumsverfahrens bestimmt werden. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor. Sie halten ihn für zu restriktiv. Die AfD dagegen will den Familiennachzug für Flüchtlinge ganz abschaffen.
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