Missbrauchsprozess: Soldat bestreitet weitere Taten
Angeklagt ist ein 50 Jahre alte Soldat der Bundeswehr. Von den Männern, denen er den Jungen für Vergewaltigungen überlassen habe, habe er Geld kassiert. Dieses sei jedoch nicht so gravierend, dass Sicherungsverwahrung gerechtfertigt wäre. Die Staatsanwältin forderte zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld. Der Bundeswehrsoldat habe eine "abnorme Sexualität". Eine psychische Erkrankung gebe es nicht, der Mann sei voll schuldfähig. Auf eine Sicherheitsverwahrung verzichtete die Staatsanwaltschaft jedoch. Er habe zwar Kinderpornografie besessen und weitergeleitet. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht.
Festgenommen wurde der Soldat im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.
Der 39-Jährige werde in dem Verfahren vor dem Landgericht Freiburg im Laufe des Nachmittags gehört, kündigte ein Gerichtssprecher an. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Obwohl er als einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht stand, hatte er im Internet Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des missbrauchten Jungen aufgenommen und so die Taten eingefädelt. Er habe alle Täter genannt. In dem Missbrauchsfall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Der Soldat hat zugegeben, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen im vergangenen Jahr zweimal gemeinsam mit der Mutter (48) und deren Lebensgefährten (39) vergewaltigt und Geld gezahlt dafür zu haben. Dem Hauptbeschuldigten und der Mutter wird vorgeworfen, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Weitere Prozesse folgen. Die Mutter und der Stiefvater, beide Deutsche, müssen sich Justizangaben zufolge vom 11. Juni an in Freiburg vor Gericht verantworten.
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