Bier darf nicht mehr "bekömmlich" sein
Brauer dürfen nicht mit bekömmlichem Bier werben.
Ein seit Jahren schwelender Bierstreit beschäftigt am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Mit der Bezeichnung "bekömmlich" auf jeden Fall nicht.
Brauereien dürfen für ihre Biere mit einer Vielzahl von Eigenschaften wie etwa "süffig", "herzhaft" oder "würzig" werben - nicht aber mit dem Begriff "bekömmlich". Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen mehrjährigen Streit gezogen. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob eine kleine Brauerei aus dem Allgäu ihre Biere als "bekömmlich" bewerben darf. Dagegen hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin - ein Zusammenschluss von rund 90 Unternehmen der Lebensmittelbranche - 2015 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei. Seine Klagen blieben vor dem Landgericht Ravensburg und dem Oberlandesgericht Stuttgart erfolglos.
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