Urteil in Regensburg - Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden
Eine Frau hatte Naidoo als Judenfeind bezeichnet.
Regensburg - Popstar Xavier Naidoo (46) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das hat soeben das Landgericht in Regensburg entschieden. Bei einer Wiederholung drohen der Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung nun Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Dies berichtete der Bayerische Rundfunk.
Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar".
Laut Urteil von Richterin Barbara Pöschl sei dieser Vorwurf nicht ausreichend zu belegen. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück.
Naidoo, Bandleader bei den "Söhnen Mannheims", berief sich in einer vorangegangen Verhandlung vor drei Wochen nach Gerichtsangaben auf die Kunstfreiheit und betonte, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen. Die Beklagte bekräftigte ihren Standpunkt, wonach Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwende. Naidoo sagte, dass diese ihm nicht bekannt seien.
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