Nahles will Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen
Auf die weiter gehende Forderung des nordrhein-westfälischen SPD-Landesverbands, Hartz IV komplett abzuschaffen, reagierte auch Nahles zurückhaltend. "Leistungskürzungen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sollten abgeschafft werden", sagte Nahles den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das sei gerade bei jungen Arbeitslosen wichtig. "Eine Mitwirkungspflicht steht jedoch nur auf dem Papier, wenn es keine Möglichkeit gibt, bei Verweigerung auch Leistungen zu kürzen".
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Linkspartei begrüßten den Vorstoß hingegen. Abschaffen dürfe man diese aber deshalb nicht: "Natürlich werden wir immer eine Form der Grundsicherung als unterstes soziales Netz brauchen, alles andere wäre ja ein enormer sozialpolitischer Rückschritt", sagte Nahles.
Der Vorsitzende der Linke-Fraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, nannte den Vorstoß der SPD-Vorsitzenden eine "späte Erkenntnis", aber "immerhin ein Schrittchen in die richtige Richtung".
SPD-Chefin Andrea Nahles hat sich für weitere Korrekturen an den Arbeitsmarktreformen von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ausgesprochen. Er macht sich dafür stark, dass junge Hartz-IV-Empfänger bei Regel-Verstößen zumindest nicht härter bestraft werden als ältere. Zwar lehne sie nicht alles ab, was den Namen Hartz trage, "aber wir müssen grundlegende Fragen stellen".
Sozialverbände haben in der Vergangenheit wiederholt ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen angemahnt. Wie wirken denn überhaupt Sanktionen bei Jüngeren?
Junge Erwachsene würden sich dann nicht mehr im Jobcenter melden, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. "Ergebnis sind ungelernte junge Erwachsene, die wir nicht mehr erreichen".
Rund drei Viertel der Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Empfängern des Arbeitslosengelds II im Alter unter 25 Jahren bereits beim ersten Verstoß gegen die Regeln die gesamte Leistung gesperrt werden kann. Auch beim ALG I schlägt die Ex-Arbeitsministerin Änderungen vor.
Derzeit gilt, dass es nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr sechs Monate, nach zwei Jahren zwölf Monate ALG I gibt.
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