Amazon und Ebay - Bundeskabinett beschließt bessere Verbraucherrechte beim Onlinehandel
Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) beschlossen, mit dem die Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte gestärkt und Softwareanbieter zum Bereitstellen regelmäßiger Updates verpflichtet werden.
Grundsätzlich soll gelten, dass Verbraucher die ein digitales Produkt erworben haben, damit auch Anspruch auf die Bereitstellung von funktionserhaltenden Aktualisierungen und Sicherheitsupdates haben. Außerdem müssen Online-Marktplätze wie Amazon und Ebay transparenter über das Ranking der Produkte und personalisierte Preise informieren. So gelten künftig Hinweispflichten, weshalb auf Plattformen bestimmte Produkte ganz oben in der Suchliste auftauchen.
Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht soll damit sichergestellt werden, dass "das digitale Produkt durch laufende Updates funktionsfähig bleibt und dass Sicherheitslücken geschlossen werden". Zudem haben Käufer das Recht, den Originalpreis einer angebotenen Eintrittskarte zu erfahren.
Neu ist auch eine Informationspflicht, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert berechnet wurde.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu digitalen Inhalten sieht vor, dass Nutzer von Apps, Software oder digitalen Dienstleistungen bei Fehlern oder Defekten die gleichen Rechte bekommen wie bei allen anderen Produkten - das schließt auch eine Vertragsbeendigung mit ein. Gewährleisten soll dies eine Updateverpflichtung, die den Anbietern digitaler Produkte auferlegt werden soll.
Das helfe Verbrauchern sehr, "weil dadurch Smartphones oder Laptops wahrscheinlich besser und länger einwandfrei funktionieren werden", zeigte sich Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller erfreut. Lebenslange Updateverpflichtungen würden zu deutlichen Preissteigerungen führen. Dabei seien Angebots- und Preisvergleiche noch nie so einfach gewesen wie aktuell, betonte Bitkom.
Die beiden im Kabinett beschlossenen Gesetzesvorlagen werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Regierung an den Bundestag übermittelt.
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