Ex-Audi-Chef Stadler will von Diesel-Manipulationen nichts gewusst haben
Stadler soll zwar erst nach Aufdeckung des Skandals durch die US-Umweltbehörde im September 2015 von der Sache erfahren, aber Produktion und Verkauf manipulierter Autos in Europa erst später gestoppt haben. Seinen Motorenentwicklern kreidet er an, sie hätten ihn hinters Licht geführt.
Der für die Entwicklung von Dieselmotoren verantwortliche Ingenieur Ulrich W., der Stadler in einem Arbeitsgerichtsprozess belastet hatte, habe in einer Vorstandssitzung beteuert, dass es in den Sechszylindermotoren keine Abschalteinrichtung gebe. Stadler trug der Kammer eine Stunde lang vor, was er als Audi-Vorstandschef und VW-Vorstandsmitglied alles um die Ohren hatte.
Techniker und Entwickler bei Audi und VW hätten bis zuletzt bestätigt, dass es keine automatischen Abschalteinrichtungen an den Motoren gegeben habe, die den CO2-Ausstoß auf der Straße deutlich erhöhten. Trotz Absetzung der Chefs, eines Amnestie-Programms und Aufrufen zur Aufklärung hätten auch die Mitarbeiter aber leider weiter geschwiegen. Er habe betont, dass "der Grundsatz Rolle gleich Straße gelte". Darauf seien der Verkauf eingestellt und leitende Motorenentwickler beurlaubt worden.
München: Rund drei Monate nach Beginn des Betrugsprozesses gegen den früheren Audi-Chef Stadler und drei Ingenieure hat sich der prominenteste Angeklagte erstmals selbst vor dem Landgericht geäußert. Die Anklage wirft Stadler deshalb Betrug an Autokäufern, strafbare Werbung und mittelbare Falschbeurkundung bei Zulassungsbehörden vor. Detailliert schilderte er seine Arbeitsabläufe. Bis zu 200 E-Mails täglich seien bei seinem Sekretariat eingegangen, einen Großteil davon habe er nie gesehen. Termine seien ständig verschoben, gekürzt oder abgesagt worden, in seinem Büro in Ingolstadt sei er bestenfalls ein paar Stunden pro Woche gewesen. Im Jahr hätten ihn höchstens zehn "blaue Meldungen" über Probleme persönlich erreicht.
Das Landgericht geht nach Aktenlage bisher davon aus, dass Stadler Betrug an den Autokäufern nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen anzulasten sei. Er dürfe so nicht länger stattfinden.
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