Schärfere Kontrollen am Frankfurter Flughafen
Wer aus einem der sogenannten Hochrisikogebiete einreisen möchte, muss an der Grenze einen negativen Corona-PCR-Test vorweisen.
Die Tests werden nach Angaben des deutschen Innenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. Dazu zählen Spanien, Portugal und Ägypten, die USA, Tschechien und mehrere Balkanländer.
Am Münchner Flughafen werde in der Regel direkt am Flugzeug und stichprobenartig kontrolliert, ob Passagiere einen solchen Test dabei hätten, sagte der Sprecher weiter. Bisher hatte die deutsche Regierung bei der Einreise zwischen Gebieten mit besonders ansteckenden Virusvarianten und "normalen" Risikogebieten unterschieden.
- "Normale" Risikogebiete: Das sind Länder oder Regionen über einem Grenzwert (auch Inzidenz genannt) von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
- Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Es können aber auch Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu "Hochinzidenzgebieten" erklärt werden. In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Ländern Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Serbien, Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Nun gelten drei Kategorien mit unterschiedlichen Test- und Quarantäneregeln.
In Virusvarianten-Gebieten sind hochansteckende Varianten des Coronavirus aufgetreten. Laut einer Allgemeinverfügung müssen sich Menschen, die zur Arbeit nach Sachsen einreisen, wöchentlich nur zweimal auf das Coronavirus testen lassen.
Das gilt auch für die Einreise aus Virusvariantengebieten. Das regeln aber die einzelnen Bundesländer. Bei der Einreise aus Ländern aller drei Kategorien muss man sich vor der Einreise zudem online anmelden.
Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt intensiviert von heute an die Kontrollen bei Flügen aus Hochrisikogebieten.
Für die Schleierfahndung in den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarländern und der Schweiz setzt die Bundespolizei zunächst ihr dort vorhandenes Personal ein, das aber jederzeit verstärkt werden könne, wie Sprecher des Bundesinnenministeriums der dpa sagte. Neben der Bundespolizei würden auch die Polizeien der Länder Kontrollen an den Landgrenzen vornehmen.
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