Lockdown bis 7. März verlängert - das wurde noch beschlossen
Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen.
Maskenpflicht: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht. Private Reisen sind weiter zu unterlassen und die aktuell geschlossenen Geschäfte und Gastronomiebetriebe müssen auch in Bielefeld weiter geschlossen bleiben. Ein entsprechender Prüfauftrag soll an die Gesundheitsminister gehen. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Für Kitas, Schulen und Friseure gelten allerdings abweichende Regelungen. Im Nahverkehr und in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden, ebenso am Arbeitsplatz, wenn mehrere Menschen zusammenkommen.
Friseurbetriebe dürfen unter strengen Hygieneauflagen ab 1. März 2021 wieder öffnen.
Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Um "Einkaufstourismus" zwischen benachbarten Bundesländern mit unterschiedlichen Inzidenzzahlen möglichst zu vermeiden, sollen "gemeinsame Vorkehrungen" getroffen werden. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden.
Wie steht es mit weiteren Öffnungen?
Erst wenn in NRW der Inzidenzwert stabil unter 35 liegt, sollen beispielsweise Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungsangebote wie Kosmetik- und Massagestudios wieder öffnen dürfen. Wie es mit Gastronomie, Kultureinrichtungen, Hotels und Amateursport weitergeht, ist vorerst nicht geklärt worden. Masken, regelmäßiges Lüften und Hygienemaßnahmen seien weiter notwendig, heißt es im Beschluss. Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten. Das bedeutet nach früheren Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder, der möchte, mindestens eine erste Impfung gegen COVID-19 erhalten haben soll.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat eine Schließung der Grenze zu Tschechien nicht ausgeschlossen.
Das gelte auch für Österreich. Die Regierung in Wien habe im von der südafrikanischen Virusvariante stark betroffenen Bundesland Tirol Quarantänemaßnahmen verhängt. "Ich bin schon besorgt, dass da ein zweites Ischgl droht".
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Lockerungen müssten vorsichtig und Schritt für Schritt erfolgen, führte der CDU-Politiker aus. Damit würde alles zerstört, was man seit Mitte Dezember erreicht habe.