Nächster Corona-Schock! Lockdown soll bis April verlängert werden!
Dem Entwurf zufolge noch völlig offen ist indes, ob es künftig für alle Reisenden aus dem Ausland unabhängig der dortigen Inzidenzen eine Quarantäne- und eine Testpflicht geben soll.
Der Lockdown soll nach Informationen der "Tagesschau" noch bis in den April 2021 verlängert werden. Kanzleramtschef Helge Braun betonte auf Twitter, dass es nicht um ein Papier des Kanzleramts handle. Es umfasst die Möglichkeit, Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Appartements oder Wohnmobilen zu machen, sofern diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen.
Aus der Vorlage heißt es außerdem, dass das Konzept des "kontaktarmen Urlaubs" für Bürger:innen unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes ermöglicht werden soll. Auch das Essen muss in Eigenregie organisiert werden können.
Reisen ins Ausland hingegen sollen hingegen auf das "absolut erforderliche Mindestmaß" begrenzt bleiben.
Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht. Eventuell werden dann auch weitere Modalitäten für Öffnungsschritte beschlossen. "Die Bundesregierung wird hierfür die entsprechenden Regelungen bis Ende März erlassen und einen Rahmen schaffen, auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen", heißt es in dem Entwurf.
Lauterbach zu BILD: "Die Vorsichtsmaßnahme ist aus meiner Sicht dringend geboten". Grund ist die hohe Inzidenzzahl. Dort würden sich wahrscheinlich viele Urlauber gegenseitig infizieren, so Lauterbach.
Die Corona-Zahlen in Hessen und Deutschland sind so hoch, wie seit Wochen nicht mehr.
Und: Es könne von risikobereiten Urlaubern verlangt werden, "sich zumindest bei der Rückkehr testen" zu lassen, "um nicht andere zu gefährden".
Zur Bekämpfung der Pandemie sollen die Unternehmen in Deutschland ihren Arbeitnehmern zudem pro Woche zwei Schnelltests anbieten.
Ländern und einzelnen Regionen soll es möglich sein, "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelnen Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen". "Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle", heißt es weiter.
Die Corona-Maßnahmen könnten schon bald wieder verschärft werden. So heißt es im Papier: "Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, verpflichtend medizinische Masken zu tragen". Diese Verpflichtung werde der Bund in die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.
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